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§ 364a ABGB

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilrechtÖJZ-LSK 2006/186 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 364a ABGB

Eine ausländische Betriebsanlage, der in Österreich keine Genehmigung erteilt worden wäre, kann nicht unter den Begriff der "genehmigten Anlage" iSd § 364a ABGB subsumiert werden.

OGH, 04.04.2006, 1 Ob 5/06a

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