§ 364a ABGB
Eine ausländische Betriebsanlage, der in Österreich keine Genehmigung erteilt worden wäre, kann nicht unter den Begriff der "genehmigten Anlage" iSd § 364a ABGB subsumiert werden.
OGH, 04.04.2006, 1 Ob 5/06a
§ 364a ABGB
Eine ausländische Betriebsanlage, der in Österreich keine Genehmigung erteilt worden wäre, kann nicht unter den Begriff der "genehmigten Anlage" iSd § 364a ABGB subsumiert werden.
OGH, 04.04.2006, 1 Ob 5/06a