§ 10 GRBG; § 3 Abs 1 GRBG; § 281 Abs 1 Z 5 StPO; § 281 Abs 1 Z 5a StPO; § 362 StPO
Im Fall von erheblichen Bedenken gegen die Sachverhaltsfeststellungen erfolgt eine amtswegige Feststellung der Grundrechtsverletzung im Rahmen einer Grundrechtsbeschwerde.