§ 2 Abs 1 UWG
Die Darlegung einer umstrittenen Rechtsmeinung durch die Fachgruppe ohne Anführung alternativer Rechtsmeinungen ist als potentiell irreführende Wettbewerbshandlung zu qualifizieren.
OGH, 14.03.2006, 4 Ob 24/06t
§ 2 Abs 1 UWG
Die Darlegung einer umstrittenen Rechtsmeinung durch die Fachgruppe ohne Anführung alternativer Rechtsmeinungen ist als potentiell irreführende Wettbewerbshandlung zu qualifizieren.
OGH, 14.03.2006, 4 Ob 24/06t