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Gewährleistungsansprüche bei Fehlen einer ausdrücklich zugesagten Eigenschaft

ZivilrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/112EvBl 2006, 603 - 605 Heft 14 und 15 v. 15.7.2006

§ 932 Abs 4 ABGB

Das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft kann nicht mehr als geringfügiger Mangel qualifiziert werden und rechtfertigt die Wandlung des Kaufvertrags.

OGH, 15.02.2006, 7 Ob 239/05f

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