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§ 228 ZPO

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2006/170 Heft 14 und 15 v. 15.7.2006

§ 228 ZPO

Dem geschädigten Dritten steht es unter der Voraussetzung des Nachweises eines rechtlichen Interesses offen, eine Feststellungsklage bezüglich der Deckungspflicht der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen.

OGH, 08.03.2006, 7 Ob 29/06z

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