§ 228 ZPO
Dem geschädigten Dritten steht es unter der Voraussetzung des Nachweises eines rechtlichen Interesses offen, eine Feststellungsklage bezüglich der Deckungspflicht der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen.
OGH, 08.03.2006, 7 Ob 29/06z