vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 18 StVO; § 9 Abs 2 StVO

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilrechtÖJZ-LSK 2006/149 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 18 StVO; § 9 Abs 2 StVO

Da nur Radfahrer und Fußgänger vom Schutzbereich des § 9 Abs 2 STVO umfasst sind, kann der Lenker des auffahrenden Pkws bei einem Auffahrunfall, der sich aufgrund eines Abbremsvorganges bei einem Schutzweg oder einer Radfahrerüberfahrt ereignet, keinen Mitverschuldenseinwand gegen den Lenker des ersten Fahrzeugs wegen einer erhöhten Annäherungsgeschwindigkeit geltend machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!