vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anklageüberschreitung

StrafprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/103EvBl 2006, 548 - 549 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 262 StPO; § 281 Abs 1 Z 8 StPO

Das Strafgericht muss bei einer geplanten Abweichung vom Anklagetenor (in concreto: Verurteilung zu Hehlerei statt (anklagegemäß) zu Diebstahl) den Parteien ein Stellungnahmerecht einräumen und allenfalls die Beantragung der Vertagung ermöglichen, insgesamt also die Vorgaben des § 262 StPO berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!