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MRK-Entscheidungen

GrundrechtWolf OkresekMRK 2006/11ÖJZ 2006, 511 - 513 Heft 12 v. 15.6.2006

Zusammenfassung: Aus der gebotenen Mündlichkeit kann kein zwingendes Erfordernis für eine öffentliche Verhandlungsführung in einem Haftprüfungsverfahren abgeleitet werden.

EGMR, 15.11.2005, BeschwNr 67175/01 im Fall Reinprecht gg Österreich

Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 4 MRK; Art 6 MRK; § 182 STPO

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