§ 18 Abs 8 WG; § 30 Abs 1 WG 2001
Die vorzeitige Entlassung wegen Dienstunfähigkeit steht der Anweisung einer neuerlichen Stellung nicht entgegen.
VwGH, 28.04.2005, 2005/11/0068
§ 18 Abs 8 WG; § 30 Abs 1 WG 2001
Die vorzeitige Entlassung wegen Dienstunfähigkeit steht der Anweisung einer neuerlichen Stellung nicht entgegen.
VwGH, 28.04.2005, 2005/11/0068