§ 16 Abs 1 GehG; § 17b Abs 1 GehG 1956
Die Anweisung an den Berufskraftfahrer, während der Stehzeit in der Nähe des Fahrzeugs zur möglichen Entgegennahme weiterer Aufträge zu bleiben, inkludiert nicht auch eine Bewachungspflicht bezüglich des Fahrzeugs.
VwGH, 15.04.2005, 2004/12/0187