§ 5 Abs 4 Z 2 lit c TKG 2003; 3 8 Abs 1 TKG 2003
Die vertragliche Einräumung eines Leitungsrechts verpflichtet zur Gewährung eines Mitbenutzungsrechts, steht aber der Begründung eines eigenen Leitungsrechts entgegen.
VwGH, 26.04.2005, 2004/03/0190
§ 5 Abs 4 Z 2 lit c TKG 2003; 3 8 Abs 1 TKG 2003
Die vertragliche Einräumung eines Leitungsrechts verpflichtet zur Gewährung eines Mitbenutzungsrechts, steht aber der Begründung eines eigenen Leitungsrechts entgegen.
VwGH, 26.04.2005, 2004/03/0190