§ 34 Abs 1 BSVG
Ein völliger Verzicht auf die Vorschreibung eines Beitragszuschlages ist nicht möglich.
VwGH, 29.06.2005, 2003/08/0204
§ 34 Abs 1 BSVG
Ein völliger Verzicht auf die Vorschreibung eines Beitragszuschlages ist nicht möglich.
VwGH, 29.06.2005, 2003/08/0204