§ 5 VStG
Sofern ein Vorschriftzeichen eine mehrdeutige Zusatztafel aufweist, darf der Fahrzeuglenker zulässigerweise die Unkenntnis der Vorschrift behaupten.
VwGH, 14.06.2005, 2005/02/0047
§ 5 VStG
Sofern ein Vorschriftzeichen eine mehrdeutige Zusatztafel aufweist, darf der Fahrzeuglenker zulässigerweise die Unkenntnis der Vorschrift behaupten.
VwGH, 14.06.2005, 2005/02/0047