§ 181 Abs 1 StPO
Der Zustellungszeitpunkt hat auf die Rechtsgültigkeit eines Beschlusses bezüglich der Fortsetzung der Untersuchungshaft keinen Einfluss.
OGH, 28.02.2006, 15 Os 16/06a
§ 181 Abs 1 StPO
Der Zustellungszeitpunkt hat auf die Rechtsgültigkeit eines Beschlusses bezüglich der Fortsetzung der Untersuchungshaft keinen Einfluss.
OGH, 28.02.2006, 15 Os 16/06a