§ 89 Abs 2 ASGG
Bei der Klage auf Weiterzahlung einer eingestellten Geldleistung besteht aufgrund des ohnehin klaren Leistungsumfangs kein Erfordernis für ein Grundurteil. Wird dennoch ein Grundurteil erlassen, muss eine vorläufige Zahlung iSd § 89 Abs 2 ASGG angeordnet werden.
OGH, 07.03.2006, 10 ObS 188/04a