§ 15a MRG; § 16 Abs 5 MRG
Sofern der Mieter den Bestandgeber nicht über den von ihm festgestellten Reparaturbedarf einer Gasleitung (somit über einen versteckten Mangel) informiert, kommt eine Herabstufung der Wohnung in Ausstattungskategorie D nicht in Betracht.