§ 30 Abs 1 HGB; § 10 Abs 2 FBG
Der OGH erörtert, dass Wien und Klosterneuburg firmenbuchrechtlich nicht als einheitlicher Ort qualifiziert werden können, sodass die Registrierung zweier identer Firmenbezeichnungen zulässig ist.
OGH, 15.12.2004, 6 Ob 279/04d