§ 27 Abs 2 KHVG 1994
Der OGH erörtert, dass die Hemmung der Verjährung nach § 27 Abs 2 KHVG bereits mit der Schadensmeldung bei der Versicherung bewirkt wird, wobei keine ziffernmäßige Konkretisierung des Anspruchs erforderlich ist.
OGH, 20.12.2004, 2 Ob 223/04i