§ 53a Abs 1 AVG
Der VwGH erörtert, dass die fehlende Aufteilung der Gebühren in der Gebührennote des nichtamtlichen Sachverständigen einen verbesserbaren Mangel darstellt.
VwGH, 24.04.2003, 2003/07/0027
§ 53a Abs 1 AVG
Der VwGH erörtert, dass die fehlende Aufteilung der Gebühren in der Gebührennote des nichtamtlichen Sachverständigen einen verbesserbaren Mangel darstellt.
VwGH, 24.04.2003, 2003/07/0027