Zusammenfassung: Der Autor erläutert den Regelungsgehalt der § § 241a bis § 241g , die unbare Zahlungsmittel in den strafrechtlichen Schutzbereich einbeziehen und behandelt insbesondere das Konkurrenz- und Spannungsverhältnis zu den Vermögens- und Urkundendelikten sowie den strafrechtlich sanktionierten Beschaffungs- und Verwertungshandlungen.