§ 152 Abs 1 Z 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO; § 281 Abs 3 StPO
Der OGH erörtert, dass die Unterlassung der Belehrung über ein Entschlagungsrecht keine Nichtigkeit der Aussage begründet, wenn der Zeuge nach der nachträglichen Belehrung und dem Verzicht auf das Entschlagungsrecht die Aussage ausdrücklich bekräftigt.