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OGH, 12.10.2004, 10 Ob 3/04w (Wohn- und Mietrecht)

Wohn- und MietrechtÖJZ-LSK 2005/76 Heft 7 v. 1.4.2005

§ 9 Abs 3 MRG; § 1109 ABGB

Der OGH erläutert, dass der Mieter nur dann zur Wiederherstellung des Bestandobjekts verpflichtet ist, wenn der Vermieter seine Einwilligung zu wesentlichen Änderungen des Bestandgegenstands unter dem Vorbehalt der späteren Wiederherstellung erklärte.

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