§ 152 ABGB; § 10 AngG; § 8 HVertrG; § 865 ABGB
Der OGH erläutert, dass die Versicherungsvermittlung auf Provisionsebene durch eine minderjährige Vermittlerin keine Dienstleistung iSd § 152 Satz 1 ABGB darstellt und legt dar, dass die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auch schlüssig zur Geltung gebracht werden kann.