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OGH, 23.09.20034, 2 Ob 145/03t (Zivilrecht)

ZivilrechtÖJZ-LSK 2005/48 Heft 4 v. 15.2.2005

Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass die kurzfristige Übernahme des Lenkrads durch den Beifahrer diesen nicht (haftungsrechtlich) zum Lenker qualifiziert.

OGH, 23.09.20034, 2 Ob 145/03t

Rechtsgrundlagen: § 2 KHVG; § 102 KFG

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