Zusammenfassung: Der Autor spricht sich in seinem Beitrag dafür aus, die Bezugnahme auf unzureichend umgesetzte Richtlinienvorgaben auch im horizontalen Rechtsverkehr zwischen Privaten zuzulassen und somit eine unmittelbare Anwendung der Richtlinie zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen: Art 10 EG; Art 249 EG