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OGH, 06.06.2005, 9 Ob 126/04a (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtEvBl 2005/190EvBl 2005, 959 - 960 Heft 23 und 24 v. 1.12.2005

§ 584 Abs 2 ZPO; § 1295 ABGB; § 1299 ABGB

Der OGH erörtert, dass ein Schiedsrichter nur im Fall einer erfolgreichen Anfechtung des Schiedsspruchs schadenersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

OGH, 06.06.2005, 9 Ob 126/04a

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