§ 14 ZPO
Der OGH erläutert, dass ein geltend gemachtes Anerkenntnis anwesender Streitgenossen für den echt säumigen Streitgenossen keine Rechtsgültigkeit erlangt.
OGH, 03.08.2005, 9 Ob 36/05t
§ 14 ZPO
Der OGH erläutert, dass ein geltend gemachtes Anerkenntnis anwesender Streitgenossen für den echt säumigen Streitgenossen keine Rechtsgültigkeit erlangt.
OGH, 03.08.2005, 9 Ob 36/05t