§ 5 Abs 2 StVO
Der VwGH erörtert, dass die Strafbarkeit der Ablehnung eines Alkomattests durch einen Radfahrer eine Belehrung über die Rechtsfolgen einer solchen Ablehnung nicht voraussetzt.
VwGH, 11.05.2004, 2004/02/0005
§ 5 Abs 2 StVO
Der VwGH erörtert, dass die Strafbarkeit der Ablehnung eines Alkomattests durch einen Radfahrer eine Belehrung über die Rechtsfolgen einer solchen Ablehnung nicht voraussetzt.
VwGH, 11.05.2004, 2004/02/0005