§ 75 AWG 2002
Der VwGH erläutert, dass der Unternehmer Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren gegen den Verantwortlichen besitzt, die aus der Rechtsfolge der Kostenersatzpflicht nach § 75 Abs 3 AWG 2002 resultiert.
VwGH, 08.07.2004, 2004/07/0032