Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Wechselwirkung zwischen empirischem und normativem Risiko bei der Feststellung des Handlungsunrechts von Vorsatzdelikten auseinander. besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Erörterung der Frage, inwieweit empirisches und normatives Risiko auch eine haftungsbeschränkende Funktion erfüllen und bei der Zurechnung der Tatfolgen berücksichtigt werden sollten.