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VwGH, 07.09.2004, 2003/05/0094 (Energierecht)

EnergierechtVwGH-A 2005/202ÖJZ 2005, 853 Heft 21 v. 1.11.2005

§ 19 ElWOG; § 20 ElWOG; § 36 tir ElektrizitätsG 2001

Der VwGH erläutert, dass Ablehnungsgründe nicht nachgereicht werden können; nur die konkreten Gründe, die den Netzbetreiber zur Ablehnung des Netzzugangs veranlassten, können daher Objekt eines Feststellungsverfahrens sein. Weiters legt er dar, dass das Prinzip "first come, first served" für § 19 Z 1 ElWOG keine Gültigkeit entfaltet, soweit sich diese Bestimmung nur auf Anträge bezieht.

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