§ 1 Abs 1 AuslBG; § 2 Abs 2 AuslBG; § 2 Abs 1 VStG
Der VwGH erörtert, dass der Einsatz eines Ausländers als Lenker und Beifahrer bei einer Fernfahrt eine genehmigungspflichtige Beschäftigung begründet, auch wenn er auf der Inlandsstrecke nur als Beifahrer beteiligt war.