§ 45 KFG 1967
Der VwGH beschreibt die Voraussetzungen für die Übertragung einer Probefahrtgenehmigung und nimmt Stellung zur Beweislast des Besitzers der Probefahrtgenehmigung im Fall einer missbräuchlichen Verwendung.
VwGH, 20.04.2004, 2002/11/0038
§ 45 KFG 1967
Der VwGH beschreibt die Voraussetzungen für die Übertragung einer Probefahrtgenehmigung und nimmt Stellung zur Beweislast des Besitzers der Probefahrtgenehmigung im Fall einer missbräuchlichen Verwendung.
VwGH, 20.04.2004, 2002/11/0038