vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EGMR, 03.02.2005, Beschw Nr 19247/02 im Fall Fehr gg Österreich (Grundrecht)

GrundrechtMRK 2005/25ÖJZ 2005, 850 - 852 Heft 21 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Der EGMR erläutert, dass die bescheiderlassende Behörde nach Einbringung einer Berufung vor dem UVS die Rechtsstellung einer Anklagebehörde besitzt. Weiters führt er aus, dass die Entscheidung über Berufungen des Beschwerdeführers in anderen Verfahren noch nicht den Schluss auf die Parteilichkeit des UVS-Richters erlaubt.

EGMR, 03.02.2005, Beschw Nr 19247/02 im Fall Fehr gg Österreich

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!