Zusammenfassung: Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag Auszüge aus dem Urteil des RStGH (Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda) in der Rechtssache Juvenal Kajelijeli, in der sich der RStGH ua auch mit den Rechtsfolgen der Missachtung grundlegender Verfahrensrechte beschäftigte. So wurde ausgeführt, dass die Unterlassung der Belehrung über die Festnahmegründe und den Anspruch auf die Beiziehung eines Rechtsbeistands sowie Verzögerungen bei der Vorführung vor dem Richter im Verurteilungsfall bei der Strafbemessung als Milderungsgrund zu berücksichtigen sind.