§ 34 Abs 3 TKG 1997; § 109 TKG 1997
Der VwGH erörtert, dass es aufgrund grundrechtlicher Vorgaben erforderlich ist, dass Anordnungen nach § 34 Abs 3 TKG nur von Behörden getroffen werden, die als Tribunal gemäß Art 6 Abs 1 MRK qualifiziert werden können.
VwGH, 15.12.2003, 99/03/0423