vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH, 05.04.2005, 4 Ob 15/05t (Zivilrecht)

ZivilrechtEvBl 2005/159EvBl 2005, 759 - 761 Heft 19 v. 1.10.2005

§ 1042 ABGB; § 1479 ABGB

Der OGH erörtert, dass sich die Verjährung eines Verwendungsanspruchs nach § 1042 ABGB nach der Verjährungsfrist des beglichenen Forderungsrechts richtet. Wird also eine Schadenersatzpflicht erfüllt, verjährt ein daraus resultierender Verwendungsanspruch in der für Schadenersatzansprüche maßgeblichen Verjährungsfrist (im Regelfall drei Jahre).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!