§ 294 EO; § 296 Abs 1 EO
Der OGH prüft, ob ein Ansuchen auf Genehmigung der Forderungsexekution bezüglich Forderungsrechten aus einem Effektenkonto genehmigt werden kann, wenn aus dem Antrag nicht klar hervorgeht, ob die zu pfändende Forderung vom Geltungsbereich des § 294 oder § 296 EO umfasst ist.