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OGH, 11.05.2005, 7 Ob 30/05w (Versicherungswesen)

VersicherungswesenÖJZ-LSK 2005/207 Heft 18 v. 15.9.2005

Art 18 AUVB 1999/SS 11; § 914 ABGB

Der OGH erörtert, dass die Nichtanführung von Extremsportarten in den allgemeinen Versicherungskonditionen bzw dem Antragsformular für eine Unfallversicherung nicht darauf schließein lässt, dass diese vom vereinbarten Versicherungsrisiko ausgeschlossen wären.

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