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OGH, 15.06.2004, 13 Os 50/05k (Strafprozessrecht)

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2005/198 Heft 17 v. 1.9.2005

§ 114 Abs 2 StPO

Der OGH erörtert, dass die Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 114 Abs 2 4. Satz StPO das Beschwerdegericht nur zur kassatorischen Entscheidungsfällung legitimiert, wobei die darin zur Geltung gebrachte Rechtsmeinung keine Bindungswirkung entfaltet.

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