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OGH, 27.04.2005, 13 Os 132, 133/04 (Strafrecht)

StrafrechtEvBl 2005/146EvBl 2005, 682 - 684 Heft 17 v. 1.9.2005

§ 46 Abs 5 StGB

Der OGH erörtert, dass nach dem Widerruf einer bedingten Haftentlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe eine neuerliche bedingte Entlassung erst wieder nach Verbüßung einer Haftstrafe von 15 Jahren in Erwägung gezogen werden kann.

OGH, 27.04.2005, 13 Os 132, 133/04

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