Zusammenfassung: Die Autorin nimmt eine Entscheidung des OLG Wien aus dem Jahr 2003 zum Anlass, sich mit dem sachlichen Geltungsbereich und den Anerkennungs- und Vollstreckungsbestimmungen der EuInsVO zu beschäftigen. Dabei prüft sie insbesondere, ob die internationale Zuständigkeit für konkursrechtliche Anfechtungsklagen aus der EuInsVO abgeleitet werden kann und beschreibt die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für das Vollstreckbarerklärungsverfahren. Abschließend erläutert sie, welche Kriterien bei der Bestimmung der lex causae zu berücksichtigen sind und legt dar, dass Art 4 Abs 2 lit m EuInsVO eine Verweisung auf die Rechtsordnung jenes Staates vorsieht, in dem die Einleitung des Insolvenzverfahrens erfolgte.