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OGH, 04.05.2005, 13 Os 46/05x (Strafprozessrecht)

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2005/181 Heft 16 v. 15.8.2005

§ 180 Abs 3 StPO; § 180 Abs 2 Z 1 StPO; § 2 Abs 1 GBRG

Der OGH erörtert, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr nur dann zulässigerweise angenommen werden darf, wenn sämtliche Ausschlussgründe des § 180 Abs 3 1. Satz StPO sorgfältig geprüft wurden. Eine unzureichende Berücksichtigung allfälliger Ausschlussgründe begründet einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit.

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