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OGH, 06.04.2005, 9 ObA 71/04p (Arbeitsrecht - Sozialrecht)

Arbeitsrecht - SozialrechtÖJZ-LSK 2005/174 Heft 16 v. 15.8.2005

§ 20a AZG

Der OGH erörtert, dass auch eine in einem Kollektivvertrag vorgesehene Pauschalvergütung für Rufbereitschaft nur für Rufbereitschaft innerhalb der gesetzlich normierten zeitlichen (Höchst-)Grenzwerte vorgesehen werden kann; die Einräumung einer höheren Pauschalvergütung entfaltet keine Rechtsgültigkeit.

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