§ 6 KommStG; § 164 Abs 2 KO
Der VwGH erörtert, dass neben der KG selbst auch der Kommanditist als unmittelbarer Steuerschuldner zur Begleichung der Kommunalsteuer aufgefordert werden kann. § 164 Abs 2 KO kommt nicht zur Anwendung.
VwGH, 01.07.2003, 98/13/0228