§ 115 FinStrG; § 157 Satz 1 FinStrG
Der VwGH erörtert, dass der Partei auch im Verfahren zur Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens die Möglichkeit eingeräumt werden muss, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen.
VwGH, 18.09.2003, 2002/15/0182
§ 115 FinStrG; § 157 Satz 1 FinStrG
Der VwGH erörtert, dass der Partei auch im Verfahren zur Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens die Möglichkeit eingeräumt werden muss, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen.
VwGH, 18.09.2003, 2002/15/0182