§ 31 KartG; Art 81 EG; Art 82 EG; § 33 KartG
Der OGH erörtert, dass eine Verbandsempfehlung aufgrund ihrer nachteiligen Auswirkungen und Bindungswirkung Art 81 EG verletzt. Weiters führt er aus, dass das Kartellgericht bei Verletzungen des Art 81 und Art 82 EG die Entscheidungskompetenz besitzen kann.