§ 98 Z 2 EStG; § 98 Z 3 EStG; § 99 Abs 1 Z 1 EStG; § 100 Abs 2 EStG
Der VwGH erörtert, dass bei Abwicklung über eine Künstleragentur nur für jenen Teil der Künstlergage Abzugssteuer zu entrichten ist, der den Erträgen des Künstlers entspricht.
VwGH, 27.11.2003, 2000/15/0033