§ 98 Z 3 EStG; § 99 Abs 1 Z 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass bei Abwicklung über eine Künstleragentur nur für jenen Teil der Künstlergage Abzugssteuer zu entrichten ist, der den Erträgen des Künstlers entspricht.
VwGH, 11.12.2003, 2000/14/0165
§ 98 Z 3 EStG; § 99 Abs 1 Z 1 EStG
Der VwGH erörtert, dass bei Abwicklung über eine Künstleragentur nur für jenen Teil der Künstlergage Abzugssteuer zu entrichten ist, der den Erträgen des Künstlers entspricht.
VwGH, 11.12.2003, 2000/14/0165