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OGH, 05.04.2005, 14 Os 24/05v (Strafprozessrecht)

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2005/170 Heft 14 und 15 v. 15.7.2005

§ 90a StPO; § 90c StPO

Der OGH erörtert, dass das Versenden eines Diversionsangebots nach § 90c Abs 4 StPO Bindungswirkung besitzt; der Staatsanwalt kann selbst dann kein Rechtsmittel dagegen einlegen, wenn das Schreiben fälschlicherweise als vorläufige Einstellung tituliert wurde.

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